Die Stiftung Menschen für Menschen Schweiz macht es sich zur Aufgabe, auf dem Land wie in den Städten Verelend- ung aufzuhalten und Lebenschancen aufzubauen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Menschen in Äthiopien unterstützen können. Hier finden Sie alle Spendenmöglichkeiten mit konkreten Beispielen.
Wiege der Menschheit, Herkunftsland des Kaffees, reiche Kultur und arme Familien. Über 100 Millionen Menschen leben hier: Auf Besuch in einem widersprüchlichen Land.
Legat oder Vermächtnis
Dies ist die klarste und einfachste Form, mit der Sie das Hilfswerk begünstigen können: Sie bestimmen einen bestimmten Betrag, einen Sachwert, ein Objekt, eine Immobilie oder einen Prozentsatz Ihres Vermögens.
Miterbin
Sie vermachen der Stiftung eine bestimmte Quote an Ihrem Vermögen und machen die Organisation zur Miterbin. Textvorschlag für Ihr Testament: «Ich setze die Stiftung Menschen für Menschen Schweiz zur Miterbin ein.»
Alleinerbin
Wenn Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben, steht es Ihnen frei, die Stiftung als Alleinerbin Ihrer Hinterlassenschaft einzusetzen. Textvorschlag für Ihr Testament: «Ich setze die Stiftung Menschen für Menschen Schweiz zur Alleinerbin ein.»
Über den Rest Ihres Nachlasses verfügen Sie per Testament selbst: Mit der sogenannten «freien Quote», die durch die Erbrechtsrevision am 1. Januar 2023 erhöht wurde, machen Sie von Ihrer Freiheit Gebrauch, über Ihr Leben hinaus nach Ihrem Willen zu gestalten.
Wie hoch die Pflichtteile sind, hängt vom konkreten Fall ab. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson. Die folgenden Beispiele vermitteln einen Einblick:
Verheiratete ohne Kinder
Wenn Sie ausschliesslich einen Ehepartner/eine Ehepartnerin zurücklassen, beträgt der Pflichtteil die Hälfte. Über die zweite Hälfte können Sie frei verfügen.
Nachlass CHF 200‘000.– Pflichtteil Ehegatte 1/2 CHF 100‘000.– Verfügungsfreie Quote 1/2 CHF 100‘000.–
Unverheiratete oder Verwitwete mit Kindern
Die Kinder erhalten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Über den Rest können Sie frei verfügen.
Nachlass 1/1 CHF 400‘000.– Pflichtteil Kinder 1/2 CHF 200‘000.– Verfügungsfreie Quote 1/2 CHF 200‘000.–
Alleinstehende ohne Kinder
Wenn es keine Nachkommen gibt und beide Eltern gestorben sind, können Sie über Ihren Nachlass ohne jede Einschränkung verfügen. Ohne Testament erben unter Umständen weiter entfernte Verwandte oder der Staat.
Nachlass 1/1 CHF 100‘000.– Verfügungsfreie Quote 1/1 CHF 100‘000.–
Vielleicht sind Ihre eigenen Verhältnisse anders als die hier geschilderten einfachen Beispiele? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Ein Legat ist gleichbedeutend mit einem Vermächtnis. Es handelt sich um einen Vermögensanteil, mit dem der Erblasser eine Person oder eine gemeinnützige Organisation bedenken will. Ein Legat kann in einem bestimmten Geldbetrag bestehen, in Wertgegenständen oder einer Immobilie.
Falls wir Ihre Frage nicht beantworten konnten, treten Sie bitte mit uns in Kontakt:
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